Home > KSG9.Events >  IBL | -eXtreme- >  AGB  ||  Zu Bookmarks hinzufügen
 
 
MyKSG9 :: Allgemeine Lan Bedingungen ::

1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Nach Anmeldung über das Internet und Zahlung der Teilnahmegebühr ist der Teilnehmer berechtigt, gegen Vorlage seines Personalausweises oder seines Führerscheins den Veranstaltungsort zu betreten und einen Arbeitsplatz an dem vom Veranstalter installierten LAN-Netzwerk zu belegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die erreichte Volljährigkeit. Die Leistungspflicht des Veranstalters beschränkt sich auf die Bereitstellung eines technisch einwandfreien LAN-Netzwerkes sowie auf die Vermietung eines vom Veranstalter festgelegten Anschlusses zur Herstellung eines Arbeitsplatzes. An dem Arbeitsplatz dürfen handelsübliche PCs oder Laptops mit dazugehörendem Bildschirm und etwaigem Zubehör betrieben werden. Der Eintrittspreis beinhaltet sämtliche Stromkosten, die während der Dauer der Veranstaltung vom Teilnehmer verursacht werden.
Der Teilnehmer erklärt sich zur Speicherung von personenbezogenen Daten und Verbindungsdaten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstedatengesetzes einverstanden.


2. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen, auch Streik und Aussperrung sowie sonstige Ereignisse, die dem Veranstalter die Vertragserfüllung erschweren, geben dem Veranstalter das Recht, den Zeitpunkt der LAN-Party angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Verschiebt der Veranstalter die LAN-Party, bleiben gelöste Eintrittskarten gültig. Der Teilnehmer hat das Recht, die Rückzahlung des geleisteten Eintrittsgeldes zu verlangen, wenn die Verschiebung für ihn eine unangemessene Härte bedeutet. Eine etwa gezahlte Vorverkaufsgebühr wird jedoch nicht erstattet.
Das Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes erlischt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Sollte die Veranstaltung während dieses Zeitraumes aus obigen Gründen abgesagt werden, greift diese Regelung nicht.


3. Haftungsbegrenzung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der LAN-Party erleidet. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass der Teilnehmer seine Geräte an das lokale Netzwerk angeschlossen hat. Keine Haftung wird für Schäden übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Netzwerk-Komponenten resultieren und/oder auf die vom Teilnehmer angeschlossenen Geräte (insbesondere übermäßige Beanspruchung des Netzwerkes und des Stromnetzes und/oder fehlerhafte Systemkonfiguration hinsichtlich Hard- und/oder Software), ungeeignete Betriebsmittel (z.B. Fehler am Stromnetz, Hardware oder Software), chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (z.B. Stromausfall oder Überspannung) zurück zu führen sind. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen der Vorwurf von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die einzelnen, von den Teilnehmern ins lokale Netzwerk eingestellten Inhalte. Der Teilnehmer, der strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte in das Netzwerk einstellt, kann vom Veranstalter entschädigungslos von der LAN-Party ausgeschlossen werden.

4. Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm an das Netzwerk und/oder an das vorhandene Stromnetz angeschlossenen Geräte einwandfrei funktionieren. Für etwaige Betriebsstörungen am LAN-Netzwerk und die daraus entstehenden Schäden haftet der Teilnehmer, dessen Geräte oder Software die Betriebsstörung verursachte(n). Auf Verlangen des Veranstalters hat der Teilnehmer die Kompatibilitätsprüfung der Hardware- und Software-Konfiguration zu gestatten. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer entschädigungslos von der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Veranstalter die Inkompatibilität einzelner vom Teilnehmer anzuschließenden Geräte und/oder einzelner Software- Komponenten feststellt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Für durch Teilnehmer entstandene Beschädigungen am LAN-Netzwerk bzw. Komponenten davon haftet der verantwortliche Teilnehmer sofern dieser ermittelt werden kann.
Jeder Verstoß gegen geltendes Recht, (z.B. die Verbreitung rassistischer, faschistischer oder kinderpornographischer Inhalte) führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Sicher-stellung der Beweismittel (im Sinne des TDG) und Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden ist ebenfalls möglich.


5. Hausrecht

Der Veranstalter übt in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. Anordnungen des Veranstalters sind sofort Folge zu leisten. Alkohol- und Drogenmissbrauch sind verboten.
Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen generell untersagt. Bei Verstoß ist mit Ausschluß von der Veranstaltung zu rechnen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer nicht schädigt oder gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz im Rahmen der allgemeinen Ordnung sauber zu halten. Müll ist in die dafür bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verhaltensmaßregeln hat den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung zur Folge. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer strafbare Handlungen begeht oder verbotene Inhalte im Sinne vorstehender Ziffer 3 in das LAN-Netzwerk einstellt.
Vorsätzliche Angriffe auf das Netzwerk oder auf andere Rechner (Hacking, Flooding, u.ä.) können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Hierbei kann eine Sicherstellung der Beweismittel und Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vorgenommen werden. Personen, die das Netzwerk oder Rechner manipulieren, können für den verursachten Ausfall persönlich finanziell haftbar gemacht werden. (vergl. StGB §303)
Das Einbringen vom eigenen Netzwerkkomponenten (Switches, Hubs, u.ä.) ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
Lautsprecher sind nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Mitnahme von elektrischen Geräten, (Mikrowelle, Toaster, Lampen, Wasserkocher etc.) die über das für eine LAN-Party nötige Equipment hinausgehen.
Das Mitbringen von Lebensmitteln jeglicher Art für den persönlichen Bedarf ist erlaubt.
Der Veranstalter hat das Recht, Gepäckkontrollen vorzunehmen und Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.


Sofern das Betreten des Veranstaltungsortes bestimmte Kleidung erfordert (z.B. nicht abfärbendes Schuhwerk) ist der Veranstalter berechtigt, einem Teilnehmer, der in ungeeigneter Kleidung erscheint, den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verwehren.


6. Turnierorganisation und Preisverleihung

Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert und ist sowohl im Intra- wie auch im Internet einzusehen. Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen. Die Teilnahme am Turnier und die Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges, der Zeitpunkt,der Preisverleihung wird rechtzeitig allen Teilnehmern bekannt gegeben.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

»» Impressum | Nutzungsbedingungen | © 2000-2003 KSG9 e.V. | Premium Kontaktlinsen Versand | Support ««