| 1.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Nach
Anmeldung über das Internet und Zahlung der Teilnahmegebühr
ist der Teilnehmer berechtigt, gegen Vorlage seines
Personalausweises oder seines Führerscheins den
Veranstaltungsort zu betreten und einen Arbeitsplatz
an dem vom Veranstalter installierten LAN-Netzwerk zu
belegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die
erreichte Volljährigkeit. Die Leistungspflicht
des Veranstalters beschränkt sich auf die Bereitstellung
eines technisch einwandfreien LAN-Netzwerkes sowie auf
die Vermietung eines vom Veranstalter festgelegten Anschlusses
zur Herstellung eines Arbeitsplatzes. An dem Arbeitsplatz
dürfen handelsübliche PCs oder Laptops mit
dazugehörendem Bildschirm und etwaigem Zubehör
betrieben werden. Der Eintrittspreis beinhaltet sämtliche
Stromkosten, die während der Dauer der Veranstaltung
vom Teilnehmer verursacht werden.
Der Teilnehmer erklärt sich zur Speicherung von
personenbezogenen Daten und Verbindungsdaten im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstedatengesetzes
einverstanden.
2. Höhere Gewalt
Ereignisse
höherer Gewalt und Betriebsstörungen, auch
Streik und Aussperrung sowie sonstige Ereignisse, die
dem Veranstalter die Vertragserfüllung erschweren,
geben dem Veranstalter das Recht, den Zeitpunkt der
LAN-Party angemessen zu verschieben oder vom Vertrag
zurückzutreten. Verschiebt der Veranstalter die
LAN-Party, bleiben gelöste Eintrittskarten gültig.
Der Teilnehmer hat das Recht, die Rückzahlung des
geleisteten Eintrittsgeldes zu verlangen, wenn die Verschiebung
für ihn eine unangemessene Härte bedeutet.
Eine etwa gezahlte Vorverkaufsgebühr wird jedoch
nicht erstattet.
Das Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes
erlischt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Sollte
die Veranstaltung während dieses Zeitraumes aus
obigen Gründen abgesagt werden, greift diese Regelung
nicht.
3. Haftungsbegrenzung
Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden, die
der Teilnehmer im Zusammenhang mit der LAN-Party erleidet.
Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung
für Schäden, die daraus resultieren, dass
der Teilnehmer seine Geräte an das lokale Netzwerk
angeschlossen hat. Keine Haftung wird für Schäden
übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Netzwerk-Komponenten
resultieren und/oder auf die vom Teilnehmer angeschlossenen
Geräte (insbesondere übermäßige
Beanspruchung des Netzwerkes und des Stromnetzes und/oder
fehlerhafte Systemkonfiguration hinsichtlich Hard- und/oder
Software), ungeeignete Betriebsmittel (z.B. Fehler am
Stromnetz, Hardware oder Software), chemische, elektrochemische
oder elektrische Einflüsse (z.B. Stromausfall oder
Überspannung) zurück zu führen sind.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn den
Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen der
Vorwurf von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
trifft.
Der
Veranstalter haftet insbesondere nicht für die
einzelnen, von den Teilnehmern ins lokale Netzwerk eingestellten
Inhalte. Der Teilnehmer, der strafrechtlich relevante
oder sittenwidrige Inhalte in das Netzwerk einstellt,
kann vom Veranstalter entschädigungslos von der
LAN-Party ausgeschlossen werden.
4.
Haftung des Teilnehmers
Der
Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die von
ihm an das Netzwerk und/oder an das vorhandene Stromnetz
angeschlossenen Geräte einwandfrei funktionieren.
Für etwaige Betriebsstörungen am LAN-Netzwerk
und die daraus entstehenden Schäden haftet der
Teilnehmer, dessen Geräte oder Software die Betriebsstörung
verursachte(n). Auf Verlangen des Veranstalters hat
der Teilnehmer die Kompatibilitätsprüfung
der Hardware- und Software-Konfiguration zu gestatten.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer entschädigungslos
von der Veranstaltung auszuschließen, wenn der
Veranstalter die Inkompatibilität einzelner vom
Teilnehmer anzuschließenden Geräte und/oder
einzelner Software- Komponenten feststellt. Die Teilnahme
erfolgt auf eigene Gefahr.
Für durch Teilnehmer entstandene Beschädigungen
am LAN-Netzwerk bzw. Komponenten davon haftet der verantwortliche
Teilnehmer sofern dieser ermittelt werden kann.
Jeder Verstoß gegen geltendes Recht, (z.B. die
Verbreitung rassistischer, faschistischer oder kinderpornographischer
Inhalte) führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Die Sicher-stellung der Beweismittel (im Sinne des TDG)
und Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden ist
ebenfalls möglich.
5. Hausrecht
Der
Veranstalter übt in den Veranstaltungsräumen
das Hausrecht aus. Anordnungen des Veranstalters sind
sofort Folge zu leisten. Alkohol- und Drogenmissbrauch
sind verboten.
Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen generell
untersagt. Bei Verstoß ist mit Ausschluß
von der Veranstaltung zu rechnen. Jeder Teilnehmer hat
sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer nicht
schädigt oder gefährdet oder mehr als nach
den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz
im Rahmen der allgemeinen Ordnung sauber zu halten.
Müll ist in die dafür bereitgestellten Behältnisse
zu entsorgen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verhaltensmaßregeln
hat den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von der
Veranstaltung zur Folge. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer
strafbare Handlungen begeht oder verbotene Inhalte im
Sinne vorstehender Ziffer 3 in das LAN-Netzwerk einstellt.
Vorsätzliche Angriffe auf das Netzwerk oder auf
andere Rechner (Hacking, Flooding, u.ä.) können
zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Hierbei
kann eine Sicherstellung der Beweismittel und Anzeige
bei den Strafverfolgungsbehörden vorgenommen werden.
Personen, die das Netzwerk oder Rechner manipulieren,
können für den verursachten Ausfall persönlich
finanziell haftbar gemacht werden. (vergl. StGB §303)
Das Einbringen vom eigenen Netzwerkkomponenten (Switches,
Hubs, u.ä.) ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter
möglich.
Lautsprecher sind nicht erlaubt. Gleiches gilt für
die Mitnahme von elektrischen Geräten, (Mikrowelle,
Toaster, Lampen, Wasserkocher etc.) die über das
für eine LAN-Party nötige Equipment hinausgehen.
Das Mitbringen von Lebensmitteln jeglicher Art für
den persönlichen Bedarf ist erlaubt.
Der Veranstalter hat das Recht, Gepäckkontrollen
vorzunehmen und Gegenstände für die Dauer
der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
Sofern das Betreten des Veranstaltungsortes bestimmte
Kleidung erfordert (z.B. nicht abfärbendes Schuhwerk)
ist der Veranstalter berechtigt, einem Teilnehmer, der
in ungeeigneter Kleidung erscheint, den Zutritt zum
Veranstaltungsort zu verwehren.
6. Turnierorganisation und Preisverleihung
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen
Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei
Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe,
Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige
Turnier separat reglementiert und ist sowohl im Intra- wie auch im
Internet einzusehen. Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere
geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger
objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen. Die Teilnahme am
Turnier und die Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter
Ausschluß des Rechtsweges, der Zeitpunkt,der Preisverleihung
wird rechtzeitig allen Teilnehmern bekannt gegeben.
7. Salvatorische Klausel
Sollte
eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen nichtig
sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
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